Kontakt
LittleMan Eventmanagement
Tim Opfer
Schulstraße 195
47475 Kamp-Lintfort
Büro Köln:
Nüssenberger Straße 47
50829 Köln
Tel.: 0221 - 340 68 04
info(at)littleman-event.de
AGBs
§ 1 Allgemeines
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage und Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen LittleMan Eventmanagement und dem Auftraggeber. Entgegenstehenden Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers widerspricht LittleMan Eventmanagement hiermit ausdrücklich.
§ 2 Vertragsabschluss
1. Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Der Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung zwischen LittleMan Eventmanagement und dem Auftraggeber zustande. Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung durch LittleMan Eventmanagement und / oder den Angaben in der Vertragsbestätigung.
2. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
3. Änderungen oder Abweichungen einzelner Vertragsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der vereinbarten Vertragsleistungen nicht beeinträchtigen. Werden nach erfolgter Auftragsbestätigung weitere Leistungen in Auftrag gegeben, wird hierfür eine separate Auftragsbestätigung erstellt.
4. LittleMan Eventmanagement verpflichtet sich, dem Auftraggeber unverzüglich über Leistungsänderungen oder Abweichungen in Kenntnis zu setzen.
5. Die gegenseitige Übermittlung von Schriftstücken via Email genügt der Schriftform.
§ 3 Preise
1. Alle Preise verstehen sich rein netto ohne Mehrwertsteuer.
2. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Beauftragung von Dritten im Namen und für Rechung von LittleMan Eventmanagement. LittleMan Eventmanagement ist in diesem Falle nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechungen der von ihr beauftragten Person vorzulegen.
3. Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Auftraggebers, durch unverschuldete Transportverzögerungen oder durch nicht termin] oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit sie nicht Erfüllungshilfen von LittleMan Eventmanagement sind, werden dem Auftraggeber zusätzlich nach den aktuellen Vergütungssätzen von LittleMan Eventmanagement in Rechnung gestellt.
§ 4 Zahlung
1. LittleMan Eventmanagement ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen.
2. Rechungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, mit Rechungszugang sofort zur Zahlung fällig.
3. Darüber hinaus ist LittleMan Eventmanagement berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse wie folgt zu verlangen: 40% der vereinbarten Vergütung bei Vertragsabschluss, 40% der vereinbarten Vergütung bis 14 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag, Rest des Preises bei Erhalt einer vollständigen Abrechnung.
4. Der Rechnungsbetrag ist in einer einzigen Zahlung zu entrichten.
5. Bei Verzug sind Zinsen in Höhe von 5% über Basiszins zu zahlen.
6. Die Aufrechnung mit anderen Gegenansprüchen, sowie die Ausübung von Leistungsverweigerungs] und Zurückbehaltungsrechten gegen unsere Rechnungsforderung bedürfen der Zustimmung von LittleMan Eventmanagement.
7. Bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Vertragspartners, insbesondere bei Zahlungsrückstand, kann LittleMan Eventmanagement vorbehaltlich weitergehender Ansprüche Sicherheiten verlangen, sowie evtl. eingeräumte Zahlungsziele widerrufen.
8. Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Anzahlungen werden nicht verzinst.
§ 5 Rücktritt
1. Der Auftraggeber ist berechtigt, bis zu 7 Tagen vor dem vereinbarten Leistungsbeginn von diesem Vertrag zurückzutreten. Für den Fall des Rücktrittes hat der Auftraggeber folgende Zahlungen /Stornierungsgebühren an LittleMan Eventmanagement zu leisten:
a. Tritt der Auftraggeber nach erteilter Auftragsbestätigung vom Vertrag zurück, so hat er, soweit nichts anderes vereinbart wurde, die bis zum Zeitpunkt des Rücktritts entstandenen direkten Kosten sowie den entgangenen Gewinn als Mindestschaden zu ersetzen. Der entgangene Gewinn beträgt mindestens 30% der Nettoauftragssumme vor Umsatzsteuer. Die Geltendmachung eines höheren Schadens durch LittleMan Eventmanagement bleibt vorbehalten.
b. Erfolgt die Stornierung des Auftrages innerhalb von 7 Tagen vor dem vereinbarten Leistungsbeginn, so fallen 70 % der Gesamtauftragssumme an.
c. Erfolgt die Stornierung erst innerhalb von 48 Stunden vor Leistungsbeginn werden 100 % der Gesamtauftragssumme fällig.
d. Übersteigen die bis zu den o.g. Zeitpunkten für uns angefallene Kosten die jeweiligen prozentualen Anteile, so sind die bis dahin tatsächlich entstandenen Kosten vom Auftraggeber in voller Höhe zu tragen.
e. Die Planung und Organisation sowie Gelände / Locationmiete sind in entstandener Höhe voll zu zahlen.
2. Als Leistungsbeginn gilt der Beginn von Veranstaltungen, sowie generell der Tag, an dem LittleMan Eventmanagement ihrerseits zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung verpflichtet ist.
3. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung bei LittleMan Eventmanagement.
4. Die Rücktrittszahlungen gelten nicht für Leistungen von LittleMan Eventmanagement im Rahmen der Vermietung von Gegenständen. Für derartige Verträge ist für den Fall des Rücktritts eine Pauschale in Höhe von einheitlich 30% des vereinbarten Preises von dem Auftraggeber zu zahlen.
5. Die Rücktrittszahlungen sind unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Anwendungen ermittelt worden. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt unberührt.
6. Für jeden Fall des Rücktritts von LittleMan Eventmanagement wird die Haftung von LittleMan Eventmanagement gegenüber dem Auftraggeber auf einen Betrag in Höhe von 10% des vereinbarten Preises begrenzt.
7. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, den Nachweis für geringere Aufwendungen von LittleMan Eventmanagement zu erbringen. Hierfür trägt der Auftraggeber die Beweislast. Der Beweis durch Einvernahme von Zeugen wird in diesem Fall ausgeschlossen.
§ 6 Kündigung
Wird die Veranstaltung in Folge bei Vertragsabschluss nicht voraus sehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl LittleMan Eventmanagement als auch der Auftraggeber den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann LittleMan Eventmanagement für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
§ 7 Haftung
1. Die Haftung von LittleMan Eventmanagement gegenüber dem Auftraggeber auf Schadensersatz wegen vorverträglicher oder vertraglicher Ansprüche ist auf insgesamt die Höhe des 2]fachen vereinbarten Preises beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch LittleMan Eventmanagementherbeigeführt wurde.
2. Im Übrigen wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Es wird zwischen LittleMan Eventmanagement und dem Auftraggeber vereinbart, dass dieser die Leistungen von LittleMan Eventmanagement grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt.
3. Eine Haftung aufgrund einer unerlaubten Handlung wird im gleichen Umfang wie unter § 5 Ziffer 1. und 2. – sofern gesetzlich zulässig – beschränkt bzw. ausgeschlossen.
4. Bei einem Leistungsangebot von LittleMan Eventmanagement mit erhöhtem Risiko kann LittleMan Eventmanagement die Unterzeichnung eines gesonderten Haftungsausschlusses verlangen. LittleMan Eventmanagement verpflichtet sich, auf Verlangen des Auftraggebers durch den Abschluss oder auf Vermittlung einer entsprechenden Haftpflichtversicherung eine höhere Haftungssumme anzubieten, falls diese Risiken absicherbar sind. Die Versicherungsprämien für die höhere Versicherung werden in diesem Fall LittleMan Eventmanagement als Auslagen erstattet. Im Übrigen verbleibt es bei den obigen Haftungsregelungen.
5. Soweit LittleMan Eventmanagement im Auftrag eines Auftraggebers ihre Leistungen gegenüber Dritten (d.h. Personen, die dem Lager des Auftraggebers zuzurechnen sind, wie z.B. Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers, Gäste des Auftraggebers u. Ä.) anzubieten und zu erbringen hat, stellt der Auftraggeber LittleMan Eventmanagement von sämtlichen Haftungsansprüchen Dritter frei, soweit diese die vorgenannten Haftungsgrenzen übersteigen. Der Auftraggeber verpflichtet sich zugunsten von LittleMan Eventmanagement gleich lautende Haftungsbeschränkungen und –Ausschlüsse mit den Teilnehmern zu vereinbaren.
6. LittleMan Eventmanagement übernimmt keine Haftung, für sämtliche seitens des Auftraggebers oder Dritten für die Durchführung von Veranstaltungen zur Verfügung gestellten Materials, Geräte und Plätze. Insoweit stellt der Auftraggeber LittleMan Eventmanagement von jeglichen Haftungsansprüchen frei, die vom Auftraggeber oder Teilnehmern von LittleMan Eventmanagement gegenüber erhoben werden.
7. LittleMan Eventmanagement haftet insbesondere nicht, wenn das Einsatzpersonal während der Aktion den Weisungen des Auftraggebers unterliegt.
§ 8 Miete
1. Soweit LittleMan Eventmanagement Gegenstände jeglicher Art vermietet oder verleiht, haftet der Auftraggeber bei Verlust, Beschädigung oder sonstiger Beeinträchtigung der Substanz und des Verwendungszwecks der vermieteten bzw. verliehenen Gegenstände. Für Ersatzansprüche durch LittleMan Eventmanagement ist der Wiederbeschaffungswert zugrunde zu legen.
2. LittleMan Eventmanagement kann vom Auftraggeber für vorbenannte Risiken, den Abschluss einer Versicherung verlangen.
§ 9 Vermittlungsleistung
1. LittleMan Eventmanagement haftet nicht für Leistungsstörungen und Schäden im Zusammenhang mit Leistungen die als Fremdleistungen lediglich vermittelt und/oder die im Angebot ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind.
2. Wird bei einem Vermittlungsgeschäft einem der Auftraggeber die ihm obliegende Leistung unmöglich, so ist LittleMan Eventmanagement von allen Ansprüchen des jeweils anderen Auftraggebers freizustellen. Dies gilt auch für Ansprüche aus Vertragsverletzungen oder sonstigen Schadenersatzansprüchen.
3. Soweit LittleMan Eventmanagement als Vermittler und Agentur von Dienstleistungen, künstlerischen Darbietungen usw. tätig ist, verpflichtet sich der jeweilige Auftraggeber, die von LittleMan Eventmanagement hergestellten Kontakten nicht für den Abschluss von Direktgeschäften zu nutzen. Diese Verpflichtung des Auftraggebers ist auf die konkrete Dauer des einzelnen Auftrags beschränkt. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist LittleMan Eventmanagement so zu stellen, als wäre das unerlaubte Direktgeschäft von LittleMan Eventmanagement vermittelt worden. LittleMan Eventmanagement hat in diesem Fall Anspruch auf Zahlung der Vermittlungsprovision ] pro Verstoß des Auftraggebers ], die der Auftraggeber für das konkrete Vermittlungsgeschäft an LittleMan Eventmanagementgezahlt hätte.
4. Ist LittleMan Eventmanagement im Namen und im Auftrag des Auftraggebers vermittelnd tätig, so hat der Auftraggeber Kosten, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung anfallen, wie zum Beispiel GEMA, örtliche Abgaben o.Ä. direkt zu tragen.
§ 10 Gewährleistung
1. LittleMan Eventmanagement steht das Recht zu von Veranstaltungen, bei deren Teilnahme beim Auftraggeber besondere Eignungen körperlicher oder sonstiger Art notwendig sind, auch während der Dauer der Veranstaltung vom Vertrag zurückzutreten, soweit eine Vertragsausführung aus diesen Gründen unmöglich ist und der Rücktritt auch im wohlverstandenen Interesse des Auftraggebers oder der teilnehmenden Dritten liegt. LittleMan Eventmanagement ist auch berechtigt, einzelne Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dies aus Gründen, die in der Person des Auftraggebers liegen, erforderlich erscheint.
2. Sollte eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so hat der Auftraggeber unverzüglich den Leistungsmangel zu rügen und Abhilfe zu verlangen. Der Auftraggeber kann Ersatzleistungen LittleMan Eventmanagement nur dann ablehnen, wenn ihm dies aus wichtigem, LittleMan Eventmanagement erkennbarem Grund, nicht zuzumuten ist. Insbesondere wenn durch die Annahme der Ersatzleistung der Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung beeinträchtigt wird.
3. Bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen ist der Auftraggeber verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei evtl. Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.
4. Soweit der Auftraggeber eine Herabsetzung des von ihm geschuldeten Vertragspreises wegen behaupteter Schlechterfüllung des Vertrages durch LittleMan Eventmanagement begehrt, ist er verpflichtet, dies unter Angabe von Gründen der LittleMan Eventmanagement unverzüglich mitzuteilen. Ist der Vertragspartner Kaufmann oder eine juristische Person oder ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gilt Folgendes: bei Reklamation können Ansprüche gegen LittleMan Eventmanagement nur dann geltend gemacht werden, wenn ein Leistungsmangel unverzüglich im Sinne des § 377 HGB nach vertraglich vorgesehenem Ende der Veranstaltung gerügt wurde.
5. Stellt der Auftraggeber Räumlichkeiten und Flächen für die Durchführung der Veranstaltung zur Verfügung ist er dafür verantwortlich, dass die für die Durchführbarkeit der Veranstaltung bereitgestellten Räumlichkeiten und Flächen zugelassen und geeignet sind. Der Auftraggeber übernimmt dann insbesondere die Verpflichtung, evtl. erforderliche Genehmigungen einzuholen, Strecken und Flächen gegen allgemeine Gefahren zu sichern und Gefahrenquellen auszuschließen. Der Auftraggeber übernimmt für die von ihm zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und Gelände die Verkehrssicherungspflicht. Er stellt LittleMan Eventmanagement von jeglicher Haftung frei, die aus einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, aus der Beschaffenheit oder der Lage der überlassenen Räumlichkeiten und Flächen herrühren.
§ 11 Schlussbestimmung
1. Alle personenbezogenen Daten, die LittleMan Eventmanagement zur Abwicklung der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden sind gemäß BDSG gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Der Auftraggeber erklärt seine Einwilligung zur Speicherung der Daten die zur Abwicklung des Auftrags erforderlich sind.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung ist eine Regelung zu vereinbaren, die der wirtschaftlichen Zwecksetzung der Parteien am nächsten kommt.
3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 12 Gerichtsstand und Erfüllungsort
1. Erfüllungsort] und Zahlungsort für sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertrag ist Köln.
2. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Köln.
Haftungsausschluss
Quelle: eRecht24.de - Internetrecht von Rechtsanwalt Sören Siebert
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